Liebe Eltern,

uns erreichen derzeit einige Fragen bzgl. der Nutzung von Videotools zum Realisieren von Online-Unterricht bzw. einer Schüler-Lehrer-Sprechstunde.

Datenschutzrechtlich stellen die meisten Tools ein großes Problem dar. Darüber hinaus ist die Einführung von Software an Schule ein vorgegebener und langer Prozess, der den Vorgaben der DSGVO unterliegt. Zudem bringt Online-Unterricht in der Grundschule einige Herausforderungen mit sich: Zum Einen haben nicht alle Eltern die technischen Voraussetzungen und Möglichkeiten, zum Anderen wird zum Beispiel auch vor Mobbing etc. gewarnt, weil ein Grundschüler in der Regel noch nicht die Medienkompetenz wie beispielsweise ein Oberschüler oder Abiturient hat. Dass Video-Unterricht für einige Familien eine Entlastung darstellen würde, sehe ich ein. Aber eben nicht für alle. Und auch nicht alle wollen das.

Hier geht es um Persönlichkeitsrechte, mit denen ich in Schule nicht nach Belieben hantieren kann. Gestern wurde uns von der Senatsverwaltung ein Video-Tool empfohlen, das die Lehrkräfte auf freiwilliger Basis benutzen dürfen. Ich werde dies nicht verbindlich von meinem Personal einfordern.

Ferner ist anzumerken, dass wir uns durchaus darüber bewusst sind, dass das derzeitige Homeschooling für Eltern eine große Herausforderung darstellt. Auch wir als Lehrkräfte haben Kinder und müssen eben solches realisieren. Aus eben diesem Grund haben wir versucht, eine einheitliche und verlässliche Basis für Sie zu schaffen, die für uns als Schule umsetzbar bleibt, wenn ab dem 4. Mai 2020 die stufenweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes beginnt, die durch das Beschulen von Kleingruppen wesentlich mehr Personal einfordert.

Sollte der Wochenplan zu umfangreich sein, melden Sie dies bitte der Klassenleitung zurück. Auch für uns ist die Situation neu und auch wir werden an einigen Stellen nachsteuern müssen.

Viele Grüße und eine schöne zweite Wochenhälfte!

Iljana Lott