Positiver Schnelltest/PCR-Test

Bei einem positiven Schnelltestergebnis im Rahmen der seriellen Testung an der Schule werden Sie als Eltern durch die Klassenleitung informiert und müssen Ihr Kind umgehend von der Schule abholen. Sie sind dann angehalten, eine zertifizierte Teststelle aufzusuchen und den schulischen Selbsttest mittels Antigen-Schnelltest bestätigen zu lassen.
Bitte melden Sie uns auch, sollte Ihr Kind Zuhause einen positiven Schnelltest aufweisen. Ihre Meldung erbitten wir an die E-Mail-Adresse kindkrank@koppenplatz.schule.berlin.de.

Kontakpersonen und Quarantäne

Es werden keine Kontaktpersonen durch die Schule mehr ermittelt. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder nicht von sich aus vorsorglich unter Quarantäne stellen. Die Quarantäneanordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.

Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis werden alle Kinder der Lerngruppe an fünf aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen getestet und verbleiben in Präsenz, solange sie negativ und symptomfrei sind. Ein neuer positiver Fall in der Lerngruppe setzt erneut die Fünftage-Testung in Kraft.

Benötigen die Eltern ein Isolationsschreiben oder einen Genesenenbescheid, so müssen Sie für Ihr Kind einen PCR-Test veranlassen und das Gesundheitsamt kontaktieren. Die Schule stellt lediglich eine Bescheinigung über das positive Testergebnis aus.


Isolation und Quarantäne

Das infizierte Kind kann im direkten Anschluss an die Ferienzeiten nach 7 Tagen durch eine Freitestung (negatives Testergebnis) mittels PCR- oder POC-Test wieder zur Schule kommen. Im laufenden Schulbetrieb bereits nach 5 Tagen. Bitte senden Sie das negative Testergebnis einer anerkannten Teststelle vor dem Schulbesuch via E-Mail an die Schule oder geben Sie es bei der Klassenleitung ab. Die Isolationspflicht gilt ab dem Tag nach Symptombeginn bzw. ab dem Tag nach dem positiven Testergebnis.