Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, noch bis zum 28. Februar 2022 Ihr Kind von der Präsenzpflicht zu befreien. Schreiben Sie hierzu bitte eine formlose E-Mail an die Schule, dies jedoch spätestens am Tag des Fernbleibens.

Unsere Schule bleibt weiterhin im Präsenzbetrieb, auch der Hortbetrieb bleibt bestehen und wird im normalen Umfang angeboten. Beachten Sie jedoch, dass es aufgrund eines erhöhten Krankenstandes im Kollegium an einigen Stellen zu einem Unterrichtsausfall und/oder zu einem Ausfall der AGs im Nachmittagsbereich kommen kann.

Mit der temporären Aussetzung der Präsenzpflicht können Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, dass Ihr Kind dem Ort Schule fernbleibt. Eine tage- oder stundenweise Inanspruchnahme dieser Möglichkeit ist nicht vorgesehen. Der Aussetzungszeitraum muss mindestens eine Schulwoche umfassen.

Das freiwillige Fernbleiben wird auf dem Zeugnis als entschuldigte Fehlzeit erfasst.

Auf das im Handlungsrahmen für das Schuljahr 2021/22 beschriebene schulisch angeleitete Lernen zu Hause (saLzH = Distanzunterricht) haben die Schülerinnen und Schüler, die aktuell nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, bis zum 28. Februar 2022 keinen Anspruch. Die Grundschule am Koppenplatz hat sich aber seit Beginn der Pandemie dazu verpflichtet, den Kindern über die Klassenleitungen Wochenpläne zur Verfügung zu stellen. So kann Ihr Kind selbstständig den Lerninhalten folgen und Sie als Eltern haben den Überblick, welche Themen in welchen Fächern anstehen.